Wertermittlung
Wir erstellen Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken für Gerichte und private Auftraggeber.
Für Banken fertigen wir zum Zwecke der Finanzierung Beleihungsgutachten.
Seit 1994 haben wir gut 1.600 Wertgutachten erstellt.
Wann und wofür werden Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie benötigt?
- Zur Feststellung des Wertes einer Immobilie im Verkaufsfall oder einer Kaufabsicht
- Zur Vorlage bei einer finanzierenden Bank
- Zur Vorlage beim Amtsgericht in Vormundschafts- oder Betreuungsangelegenheiten
- Im Rahmen einer Regelung des Vermögensausgleichs in einem Scheidungsverfahren
- Zur Vorlage beim Finanzamt zur Feststellung der Erbschafts-oder Schenkungssteuer. Das Finanzamt nimmt regelmäßig die Bewertung Ihrer Immobilie ohne Ortsbesichtigung und nach dem Bewertungsgesetz vor. Das ist für den Steuerpflichtigen oftmals ungünstig, da Negativaspekte, wie Bauschäden, schlechte Bausubstanz oder ungünstige Lage oder Umgebung unberücksichtigt bleiben. Das Bewertungsgesetz lässt es aber zu, dass der Steuerpflichtige durch einen entsprechenden qualifizierten Sachverständigen ein eigenes Wertgutachten beim Finanzamt einreicht und die Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf der Basis des dabei ermittelten Verkehrswerts erfolgt. Auch können auf dieser Basis eingeräumte Nießbrauchsrechte oder Leibrenten berücksichtigt und vom Verkehrswert in Abzug gebracht werden.